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Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 2007 gegründet und ist seitdem auf verschiedenen Gebieten tätig.
Ein Kernbereich der Tätigkeit liegt im privaten und gewerblichen Miet-
und Wohnungseigentumsrecht. In diesem Zusammenhang betreut Herr
Rechtsanwalt Engler Hausverwaltungen bei der Umsetzung aller
mietrechtlichen Belange. So werden Grundstückseigentümer und
Hausverwaltungen in allen Fragen rund um die Immobilie beraten und
vertreten. |
Im
Bereich des privaten Mietrechts konzentriert sich die Tätigkeit auf die
Beratung hinsichtlich der rechtlich komplexen Mietverträge, die
Durchsetzung der individuellen Rechte der Mieter sowie die Überprüfung
von Nebenkostenabrechnungen und die abschließenden gerichtliche
Betreuung in allen mietrechtlichen Fallgestaltungen.
Hervorzuheben ist insbesondere auch die komplexe und kompetente
Beratung im Arbeits- und Sozialrecht. Betreut werden vor allem
Privatpersonen in arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen, wie die
Überprüfung von Arbeitsverträgen bis zur Begleitung eines
Kündigungsschutzprozesses. Des Weiteren ist es das Ziel der Kanzlei die
Mandanten in sozialrechtlichen Fragen zu begleiten und diese zu einem
wohlwollenden Ergebnis zu führen.
Auf dem Gebiet des Sozialrechtes liegt ein Schwerpunkt im Schwerbehindertenrecht.
In diesem Zusammenhang ist Herr Engler im
Arbeitskreis Sozialrecht der Deutschen Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung e.V. (DCCV) tätig.
Die Beratung bezieht sich dabei
auf alle Fragen rundum um eine Antragstellung zur Feststellung des Grades einer Behinderung sowie die Begleitung im Widerpsruchs- und Klageverfahren
gegen einen Feststellungsbescheid bis hin zu arbeistrechtlichen Fragstellungen rund um Arbeit und Behinderung sowie alle Fragstellung in Bezug auf "Behinderung und Arbeitslosigkeit"; "Behinderung und Rente"; "Probleme bei ALG II".
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Ein weiterer Punkt der anwaltlichen Tätigkeit konzentriert sich auf das
Reiserecht. Die Betreuung der Mandanten ist auf die Beantwortung aller
Fragen, die im Zusammenhang mit einer Reise stehen, ausgerichtet.
Dabei können auch individuelle Checklisten erarbeitet werden, so dass
im Fall der Fälle die Mängel der Reise in rechtlich notwendiger Weise
festgehalten werden können. Die Tätigkeit beginnt mit der Überprüfung
einzelner Bedingungen in Reiseverträgen und führt bis hin zur
Begleitung von Schadensersatzforderungen für eine nicht gelungene
Urlaubsreise.
Des Weiteren werden
Mandanten auch umfassend auf dem Gebiet des IT-Rechts beraten. In
diesem Zusammenhang können u.a. Bedingungen für "Online-Shops" erstellt
werden und Sie erhalten eine verfahrensumfassende Beratung und
Begleitung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
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Bei allen
Rechtsberatungen legt Rechtsanwalt Engler besonderen Wert auf die individuelle
und konsequente Bearbeitung des jeweiligen Mandats. Ziel ist es dabei, für die Bedürfnisse des jeweiligen
Falles eine passende Strategie zu entwerfen und so den Anforderungen der
Mandantschaft in vollem Umfang genügen zu können.
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